Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen Kunden und der Drehsinn Medienproduktion Bombelli & Kuijper GbR (nachfolgend "Drehsinn" genannt) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Drehsinn ausdrücklich und in Schriftform anerkannt werden. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berühren diese die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unter Zugrundelegung der geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
Vertragsabschluss
Die Angebote von Drehsinn sind freibleibend. Aufträge gelten erst mit der schriftlichen Auftragsgenehmigung seitens Drehsinn als angenommen, sofern Drehsinn nicht durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages den Auftrag konkludent annimmt.
Leistungen und Honorar
Alle Leistungen von Drehsinn, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für Nebenleistungen von Drehsinn. Barauslagen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, wie z.B. Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen, sind vom Kunden zu ersetzen.
Existiert zu dem Auftrag ein Kostenvoranschlag von Drehsinn und stellt sich im Verlauf der Arbeiten eine Kostenüberschreitung heraus, so wird der Kunde hierauf schriftlich hingewiesen.
Für alle Arbeiten von Drehsinn, die aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht zur Ausführung gelangen, gebührt Drehsinn eine Vergütung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich an Drehsinn zurückzuschicken und sämtliche Rechte an diesen Werken verbleiben bei Drehsinn.
Die Arbeitszeiten bei einem Film-Drehtag (Filmerstellung mit Kamera, ggf. weiterer Technik und Team) betragen 10 Stunden und beinhalten Auf- und Abbau sowie eine Stunde Pause. Die Arbeitszeiten bei allen anderen Leistungen betragen 8 Stunden und beinhalten eine Stunde Pause.
Eigentumsrecht und Urheberschutz
Kreativleistungen bleiben, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, im Eigentum von Drehsinn. Der Kunde ist nicht berechtigt diese – in welcher Form auch immer – über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus zu verwenden, insbesondere zu verändern oder von Dritten verändern zu lassen.
Der Kunde steht dafür ein, dass das von ihm gelieferte Material nicht mit Rechten Dritter belastet ist bzw. dass die vertragsgegenständliche Bearbeitung des von ihm gelieferten Materials durch Drehsinn sich im Rahmen der durch den Dritten erteilten Nutzungsrechte hält. Der Kunde stellt Drehsinn daher von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Urheberrechten, verwandten Schutzrechten, Persönlichkeitsrechten sowie gewerblichen Schutzrechten frei. Die Drehsinn diesbezüglich entstehenden Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung und -verfolgung gehen zu Lasten des Kunden.
Nutzungsrecht
Der Kunde erwirbt das in der Auftragsbestätigung angeführte Nutzungsrecht. Der Erwerb zusätzlicher Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Drehsinn behält sich ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts entstandenen Ergebnissen und Auszügen aus dem Entstehungsprozess zum Zwecke der Werbung, Demonstration, Schulung und Kundengewinnung vor.
Bearbeitungsrecht
Das Bearbeitungsrecht ist Eigentum von Drehsinn. Der Erwerb der Bearbeitungsrechte ist möglich, muss aber ausdrücklich in der Auftragsbestätigung erwähnt sein. Der Erwerb von Rohmaterial, Renderdaten und Projektdaten der Postproduktion bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Abnahme & Korrekturschleifen
Schuldet Drehsinn einen bestimmten Arbeitserfolg, d. h. ein individualisierbares Werk (z. B. Entwurf), ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung erklärt oder verweigert wird, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen.
Bestehen wesentliche Abweichungen, wird Drehsinn diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung oder Nutzung des Werks als erfolgt.
Sofern nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Die Korrekturen müssen dem beauftragten Konzept entsprechen und sollen keine neuen Ansätze oder Ideen mit sich bringen. Alle weiteren Korrekturen nach diesen zwei inkludierten Abnahmeschleifen werden gesondert berechnet.
Haftung und Gewährleistung
Drehsinn haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines Mangels ist jedoch auf ein Jahr begrenzt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Drehsinn sowie seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung von Drehsinn sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Wegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche Drehsinn zur Anfechtung berechtigen, kann der Kunde Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.
Zahlung und Zahlungsverzug
Rechnungen von Drehsinn sind innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist und ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Besteht keine abweichende Vereinbarung und geht der Zahlungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung bei Drehsinn ein, so gerät der Kunde in Verzug. Ab Verzugseintritt gelten Verzugszinsen von 10% p.a. als vereinbart.
Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist Drehsinn berechtigt, seine Leistung zurückbehalten, wenn sie dies dem Kunden schriftlich unter Nachlass einer achttägigen Nachfrist angekündigt haben. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte aufgrund Zahlungsverzugs hiervon unberührt.
Drehsinn ist berechtigt, Teilrechnungen zu legen.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Stornierung und Ausfallhonorar
Bei einer Stornierung oder Absage mit weniger als 72 Stunden Vorlaufzeit wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Betrags berechnet. Erfolgt die Absage mit weniger als 24 Stunden Vorlaufzeit, kann ein Ausfallhonorar von bis zu 100 % erhoben werden.
Geheimhaltung
Alle dem Kunden im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich werdenden Informationen und Unterlagen, ebenso wie Illustrationen sowie zur Ausführung des Auftrags von Drehsinn hergestelltes oder beschafftes Reproduktionsmaterial (z. B. Druckunterlagen wie Satz, Fotos, Stanzformen, Lithografien, Filme, Werkzeuge, elektronische Dateien usw. einschließlich nicht abgelieferte Entwürfe und Sicherungskopien) sind – auch nach Beendigung des Auftrags – streng vertraulich zu behandeln, und zwar auch dann, wenn es nicht zur Ausführung des Auftrags kommt.
Der Kunde hat diese Geheimhaltungsverpflichtung seinen mit der Ausführung des Auftrags befassten Mitarbeitern, Unterlieferanten usw. schriftlich aufzuerlegen, soweit dies zur Gewährleistung der Geheimhaltung erforderlich ist.
Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.